Damit Sie sich während Ihres Urlaubs rundum wohlfühlen, stellen wir Ihnen ein breites touristisches Angebot sowie eine umfangreiche Infrastruktur zur Verfügung. Um Ihnen diesen Service bieten zu können, ist in der Gemeinde Hohwacht ganzjährig eine Kurabgabe zu entrichten.
Wie hoch ist die Kurabgabe? (ab dem 1. Januar 2021)
Nebensaison Frühjahr | Hauptsaison | Nebensaison Herbst |
Personengruppe
1.1. - 31.5. | 1.6 - 30.9. | 1.10. - 31.12. |
Erwachsene | 1,50 € | 2,50 € | 1,50 € |
Behindert GdB 80% | 0,75 € | 1,25 € | 0,75 € |
Begleitperson GdB | 0,75 € | 1,25 € | 0,75 € |
Schüler/Studenten | 1,05 € | 1,75 € | 1,05 € |
Azubi/FSJ | 1,05 € | 1,75 € | 1,05 € |
Kinder | -,-- € | -,-- € | -,-- € |
Dienstreisende | -.-- € | -.-- € | -,-- € |
Vorteile der Kurabgabe
Die Kurabgabe leistet einen wichtigen Beitrag zur Instandhaltung und Pflege der Strandabschnitte, Kur- und Freizeitanlagen, Kinderspielplätze, Strandduschen und öffentlichen Toiletten. Sie dient außerdem zur Finanzierung verschiedenster touristischer Angebote.
Die Kurkarte ist zudem Voraussetzung für das Anmieten von Strandkörben. Sie berechtigt allgemein zum Betreten des Strandes und der Kuranlagen. Bitte führen Sie die Kurkarte immer mit sich, da in der Gemeinde entsprechende Kontrollen durchgeführt werden.
Wer muss Kurabgabe zahlen?
Die Kurabgabe ist von allen ortsfremden Personen zu entrichten, die sich in der Gemeinde Hohwacht aufhalten – ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang sie die Einrichtungen bzw. u.g. Vorteile nutzen. Als ortsfremd in diesem Sinne gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht. Selbstverständlich steht es diesem Personenkreis frei, sich dennoch gegen Zahlung der entsprechenden Kurabgaben für die Dauer des Aufenthaltes eine Kurkarte (ggf. auch eine Jahresgastkarte) ausstellen zu lassen, um die mit der Kurkarte verbundenen Vergünstigungen nutzen zu können.
Von der Kurabgabe freigestellt sind
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Geburtstags.
- Dienstreisende
Eigentümer, Miteigentümer oder Besitzer von Ferienwohnungen/-häusern und Wohneinheiten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Gemeinde Hohwacht haben, müssen anstelle der "eigentlichen Kurabgabe" eine Jahreskurabgabe zahlen.
a) Nebensaison | 01.01. bis 31.05. | 1,50 € |
b) Hauptsaison | 01.06. bis 30.09. | 2,50 € |
c) Nebensaison | 01.10. bis 31.12. | 1,50 € |
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