Information zur Kurabgabe 

Bitte die Änderungen zur Kurabgabe ab dem 1. Januar 2021 beachten!

Wichtige Informationen zur Kurabgabe ab dem 1. Januar 2021

Damit Sie sich während Ihres Urlaubs rundum wohlfühlen, stellen wir Ihnen ein breites touristisches Angebot sowie eine umfangreiche Infrastruktur zur Verfügung. Um Ihnen diesen Service bieten zu können, ist in der Gemeinde Hohwacht ganzjährig eine Kurabgabe zu entrichten.

Wie hoch ist die Kurabgabe? (ab dem 1. Januar 2021)

Nebensaison Frühjahr

Hauptsaison

Nebensaison Herbst

Personengruppe

1.1. - 31.5.

1.6 - 30.9.

1.10. - 31.12.

Erwachsene

1,50 €

2,50 €

1,50 €

Behindert GdB 80%

0,75 €

1,25 €

0,75 €

Begleitperson GdB

0,75 €

1,25 €

0,75 €

Schüler/Studenten

1,05 €

1,75 €

1,05 €

Azubi/FSJ

1,05 €

1,75 €

1,05 €

Kinder

-,-- €

-,-- €

-,-- €

Dienstreisende

-.-- €

-.-- €

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Vorteile der Kurabgabe

Die Kurabgabe leistet einen wichtigen Beitrag zur Instandhaltung und Pflege der Strandabschnitte, Kur- und Freizeitanlagen, Kinderspielplätze, Strandduschen und öffentlichen Toiletten. Sie dient außerdem zur Finanzierung verschiedenster touristischer Angebote.

Die Kurkarte ist zudem Voraussetzung für das Anmieten von Strandkörben. Sie berechtigt allgemein zum Betreten des Strandes und der Kuranlagen. Bitte führen Sie die Kurkarte immer mit sich, da in der Gemeinde entsprechende Kontrollen durchgeführt werden.

Wer muss Kurabgabe zahlen?

Die Kurabgabe ist von allen ortsfremden Personen zu entrichten, die sich in der Gemeinde Hohwacht aufhalten – ohne Rücksicht darauf, ob und in welchem Umfang sie die Einrichtungen bzw. u.g. Vorteile nutzen. Als ortsfremd in diesem Sinne gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in Ausbildung steht. Selbstverständlich steht es diesem Personenkreis frei, sich dennoch gegen Zahlung der entsprechenden Kurabgaben für die Dauer des Aufenthaltes eine Kurkarte (ggf. auch eine Jahresgastkarte) ausstellen zu lassen, um die mit der Kurkarte verbundenen Vergünstigungen nutzen zu können.

Von der Kurabgabe freigestellt sind

- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Geburtstags.

- Dienstreisende

Eigentümer, Miteigentümer oder Besitzer von Ferienwohnungen/-häusern und Wohneinheiten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Gemeinde Hohwacht haben, müssen anstelle der "eigentlichen Kurabgabe" eine Jahreskurabgabe zahlen.

Abschrift - Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Hohwacht - 9. Nachtrag

Satzung
zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Hohwacht
9. Nachtrag

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28. Februar 2003 in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. März 2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Seite 57), in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und § 10 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H., Seite 27), jeweils in den zuletzt gültigen Fassungen, wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 2. Dezember 2020 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Hohwacht, 9. Nachtag, erlassen:

§ 1

§ 1 wird wie folgt neu gefasst:

Die Gemeinde Hohwacht erhebt aufgrund ihrer Anerkennung als Seebad aus der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und -veranstaltungen eine Kurabgabe im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 1 KAG.
Die Kurabgabe dient ausschließlich zur Deckung von 41,20% des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und durchgeführten Veranstaltungen im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 KAG.

§ 4

§ 4 wird unter Beibehaltung der Überschrift wie folgt neu gefasst:

  1. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich, vorbehaltlich der Pauschalisierungsgründe gem. Abs. 2, die Zahl der Tage des Aufenthaltes im Sinne des § 2, unterschieden nach den Zeiträumen:
    a) Nebensaison    01.01. bis 31.05.
    b) Hauptsaison    01.06. bis 30.09.
    c) Nebensaison    01.10. bis 31.12. - des Jahres.
    An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei der Anreisetag nicht berechnet wird.

  2. Die Zahl der Aufenthaltstage wird auf 26,0 Tage der Hauptsaisonzeit pauschaliert (Jahrespauschale), wenn die/der Kurabgabepflichtige
    a) einen entsprechenden Antrag stellt oder
    b) Eigentümer/in, Miteigentümer/in oder sonstige(r) Dauernutzungsberechtigte(r) einer Wohneinheit im Gemeindegebiet oder deren/dessen Familienagehörige(r) ist,
    c) Inhaber/in bzw. Besitzer/in eines Dauer- bzw. Saisonplatzes für Boote ist.


Bereits erbrachte, nach Maßgabe des Abs. 1 bemessene Kurabgabezahlungen werden angerechnet.

§ 5

§ 5 wird unter Beibehaltung der Überschrift wie folgt neu gefasst:

Der Abgabesatz je Aufenthaltstag beträgt einschließlich der Mehrwertsteuer, vorbehaltlich der Ermäßigungen des § 6, für die Zeit vom


a) Nebensaison

01.01. bis 31.05.

1,50 €

b) Hauptsaison

01.06. bis 30.09.

2,50 €

c) Nebensaison

01.10. bis 31.12.

1,50 €

§ 6

§ 6 wird wie folgt neu gefasst:

Schüler, Studenten und Auszubildende erhalten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung der Kurabgabe in Höhe von 30 v.H.


§ 7

§ 7 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

Wer die Einrichtung der Kurabgabe nicht durch Vorlage einer gültigen Ostseecard nachweisen kann oder nicht auf andere Weise glaubhaft machen kann, hat die Kurabgabe nachzuentrichten. Kann die/der Kurabgabepflichtige die tatsächliche Dauer des Aufenthaltes nicht nachweisen und auch nicht glaubhaft machen, wird für die Bemessung der nachzuentrichtenden Kurabgabe die Zahl der Aufenthaltstage auf 26,0 Tage der bei der Antrefen geltenden Saisonkategorie (§ 4 Abs. 1 a-c) pauschalisiert.

Dasselbe gilt im Falle der Haftung durch die/den Unterkunftsgeber/in (§ 10 Abs. 6), sofern dieser nicht die tatsächliche Aufenthaltsdauer des/der Kurabgabepflichtigen durch Abgabe des ordnungsgemäß ausgefüllten Meldescheines nachweisen kann.

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Ausgefertigt:
Hohwacht, den 14. Dezember 2020

gez. Gemeinde Hohwacht
Der Bürgermeister (Karsten Kruse)