Informationen zum Meldewesen

Der Kurbetrieb Hohwacht wird innerhalb des Jahres 2020 den von der OTS (Ostsee-Tourismus-Service GmbH) entworfenen neuen Onlinemeldeschein in der 5èr Variante einführen. Dieser Meldeschein besteht aus kartoniertem Papier (120g) DIN A4.
Die Ostseekarten für die Gäste sind perforiert und können leicht vom Blatt getrennt werden.

Ostseecard für den Gast

Neuer Onlinemeldeschein (5èr) mit den Gästekarten und dem vom Vermieter einzubehaltenen und vom Gast zu unterschreibenen Meldeschein

Für diesen neuen Onlinemeldeschein benötigen man einen Webzugriff um die Meldescheine ausfüllen und bei Ihnen vor Ort ausdrucken zu können. Dieses setzen wir mit der Destinationsmanagement Software aus dem Haus feratel Deskline Meldewesen um.


Der WebClient 4.0 von feratel ist strukturiert aufgebaut und führt Sie schrittweise ans Ziel. Es werden die relevanten Gastdaten erfasst und sie sehen gleich den Betrag den der Gast bei ihnen zu entrichten hat. Der Meldeschein bleibt jederzeit änderbar und kann somit bei (z.B. vorzeitige Abreise)angepasst werden. Es stehen mehrere Statistiken über unterschiedliche Zeiträume zur Verfügung und es besteht die Möglichkeit Gastdaten in einer Datenbank zu speichern um bei einen wiederkehrenden Gast alle personenrelevanten Daten schnell zur Hand oder bzw. auf dem Meldeschein zu haben.


Nach Abreise des Gastes kann der Meldeschein Online in den Kurbetrieb Hohwacht übertragen werden (nach dem 5 Tag der Abreise wird der Meldeschein automatisch an den Kurbetrieb Hohwacht gesendet) und wir können daraus eine Rechnung generieren. 


Weiterhin besteht die Möglichkeit dem Gast eine Voranmeldung (ohne vergebene Meldescheinnummer) per Mail zuzusenden, so dass er alle personenrelevanten Daten eintragen und zu Ihnen zurücksenden kann. 

Kopien der Meldescheine sind für den Kurbetrieb Hohwacht nicht erforderlich!

Für die Installation, Konfiguration und Einweisung, stehen wir vom Kurbetrieb gerne beratend und unterstützend zur Verfügung!


Loginmaske zum feratel WebClient

Startseite vom WebClient mit einer kleinen Übersicht der aktuellen relevanten Zahlen in der Ferienwohnung "Schietweder" 

Übersicht der Adressen

Übersicht und Eingabemaske der Meldedaten

Anmeldung Ihrer Unterkunft!

Öffnen Sie das Formular zur Erhebung Ihrer Stammdaten und füllen das Formular bitte vollständig aus!
Senden Sie uns das Formular bitte zu (per Mail o. Post), damit wir ihr Objekt erfassen, Sie als Vermieter einer Unterkunft anlegen, sowie das Meldewesen aktivieren können!

Meldeschein für Ferienwohnungen: Das müssen Vermieter beachten!


Als Vermieter und Verwalter einer Ferienwohnung gibt es einiges, an das Sie denken sollten. Neben der Vermarktung über verschiedene Portale, der regelmäßigen Reinigung und der Einrichtung Ihrer Unterkunft, gibt es auch verschiedene Pflichten, denen Sie nachkommen müssen.

Eine davon ist die rechtmäßige Registrierung Ihrer Gäste mittels eines Meldescheins für Ferienwohnungen. Was genau Sie bei der Erfassung und Aufbewahrung der Gästedaten beachten müssen und was genau das Bundesmeldegesetz vorschreibt, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Das neue Bundesmeldegesetz


Seit November 2015 gibt es das neue Bundesmeldegesetz. Gemäß § 29 und § 30 des Bundesmeldegesetzes (BMG) besteht die Pflicht zur Anmeldung der Gäste für alle Beherbergungsbetriebe in Deutschland. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen einem Zimmer, einer Ferienwohnung oder einem Hotel vorgenommen.

Es spielt auch keine Rolle, wie groß Ihr Beherbergungsbetrieb ist, oder ob der Gast nur für eine Nacht, einige Tage oder ein paar Wochen bei Ihnen übernachtet – der Meldeschein muss immer ausgefüllt werden.

Einer der größten Vorteile des neuen Meldegesetzes ist, dass Vermieter von Ferienwohnungen die Daten der Gäste nun schon vor deren Ankunft in den Meldeschein eintragen können. Das erspart bei der Anreise viel Zeit und Hektik, da das Dokument dann nur noch vom Gast unterzeichnet werden muss.


Wohingegen früher jedes Bundesland eigene Bestimmungen zum Meldegesetz hatte, vereinheitlicht das Bundesmeldegesetz nun die Vorgaben. Trotzdem behalten die Meldegesetze der Länder eine ergänzende Gültigkeit.

So ist der Meldeschein für Ferienwohnungen auszufüllen


Vor dem Inkrafttreten des Meldegesetzes war es gesetzlich vorgeschrieben, dass Gäste den Meldeschein bei der Ankunft in einer Ferienunterkunft persönlich handschriftlich ausfüllen und unterschreiben. Mit dem Bundesmeldegesetz ist dies nicht mehr zwingend erforderlich.



Sie dürfen als Vermieter nun auch selbst die Daten Ihres Gastes eintragen oder den Meldeschein mit einem rechtskonformen elektronischen Erfassungssystem erstellen lassen. Allerdings muss der Gast den Meldeschein nach wie vor eigenhändig unterschreiben.


Sie können dem Gast den Meldeschein beispielsweise vor der Ankunft per E-Mail zukommen lassen und darum bitten die persönlichen Daten einzutragen, diese selbst ausfüllen oder elektronisch ausfüllen lassen.

Bei der Ankunft müssen Sie dem Gast das Dokument dann vorlegen und ausgefüllt unterschreiben lassen.


Diese Daten müssen in einem Meldeschein erfasst werden:

  • Anreise- und (voraussichtliches) Abreisedatum
  • Vor- und Nachname(n)

  • Anschrift des Gastes
  • Geburtsdatum

  • Staatsangehörigkeit

  • Zahl der Mitreisenden und deren Staatsangehörigkeit

  • Ausweis- oder Reisepassnummer (nur bei Gästen aus dem Ausland

    Reist der Gast zusammen mit Familienmitgliedern oder in einer Reisegruppe an, reicht es aus nur die Daten des Hauptmieters zu erfassen. Im Meldeschein wird dann zusätzlich die Anzahl der mitreisenden Personen erfasst und welche Staatsbürgerschaft diese haben.

Was passiert anschließend mit dem  Meldeschein?


Als Vermieter müssen Sie die Meldescheine Ihrer Ferienwohnung für ein Jahr nach dem Tag der Abreise Ihres Gastes aufbewahren.

Auf Nachfrage sind Sie dazu verpflichtet, bestimmten Behörden Einsicht in die Meldescheine zu gewähren. Deshalb ist es wichtig, dass Sie diese auch wirklich für die vorgegebene Zeit aufheben. Gleichzeitig müssen Sie die Meldescheine so aufbewahren, dass sie vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.


Sie können dem Gast den Meldeschein beispielsweise vor der Ankunft per E-Mail zukommen lassen und darum bitten die persönlichen Daten einzutragen, diese selbst ausfüllen oder elektronisch ausfüllen lassen.

Nach Ablauf dieses Zeitraums sind Sie gemäß der DSGVO dazu verpflichtet, die Meldescheine zu vernichten. Für die Vernichtung haben Sie 3 Monate Zeit. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen droht Ihnen ein Bußgeld (§54 BMG).


Das bedeutet, dass Sie Stammgastehrungen auf Basis der Meldescheine nicht zulässig sind.


Als Vermieter einer Ferienwohnung ist es wichtig, dass Sie über Ihre Pflichten aufgeklärt sind und diesen nachkommen. Auch das Meldegesetz ist ein wichtiger Aspekt der vorübergehenden Vermietung.